Samstag 27 Juli 2024

Einkommensrunde 2018: Einigung erzielt

 
Nach langem Ringen einigten sich die Verhandlungspartner bei den Tarifverhandlungen für 2,3 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am Mittwoch (18. April) auf eine zukunftsfähige Struktur der Entgelttabellen und ein deutliches Einkommensplus.

Berlin, 18. April 2018. Das Gesamtpaket stellten die Gewerkschaften in Potsdam vor. „Die Warnstreiks in der vergangenen Woche waren ein deutlicher Weckruf an die Arbeitgeber. Ein Weiter so konnte es nicht geben. Dieses eindrucksvolle Zeichen der Tausenden Beschäftigten hat sich positiv auf die dritte Runde ausgewirkt. Dadurch sind wir schließlich zu einem insgesamt guten Kompromiss für die Kolleginnen und Kollegen gelangt“, bewertet Andreas Hemsing, Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft, das Ergebnis.

Die Einigung enthält unter anderem eine neue Tabellenstruktur. „Von diesem Ergebnis geht das Signal aus, den öffentlichen Dienst für bereits vorhandene und künftige Kolleginnen und Kollegen attraktiver zu gestalten. Ein richtiger Einkommenszuwachs findet sich für alle Gruppen spürbar in der Neugestaltung der Entgelttabelle“, macht Hemsing den großen Schritt deutlich. Zur Erläuterung: Die linearen Erhöhungen erfolgen in drei Schritten (1. März 2018: im Schnitt 3,19 Prozent, 1. April 2019: 3,09 Prozent, 1. März 2020: 1,06 Prozent). Sie fallen für die unterschiedlichen Entgeltgruppen und -stufen verschieden aus. Eine spürbare Mindestanhebung der Tabellenwerte bringt den unteren Einkommensgruppen angemessene Zugewinne. Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Die durchschnittliche Einkommenserhöhung beträgt 7,5 Prozent über eine Laufzeit von 30 Monaten.

Für die Auszubildenden und Praktikanten erhöht sich die Vergütung ab 1. März 2018 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro, ab 1. März 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Der Urlaubsanspruch liegt künftig bei 30 Tagen.

„Nur mit angemessener Bezahlung und tatsächlichen Perspektiven schafft es der Staat, die besten Köpfe zu gewinnen und zu halten. Um die Qualität im öffentlichen Dienst für die Bürgerinnen und Bürger in gewohntem Maße weiterhin zu leisten, kamen die Arbeitgeber um Investitionen in die Zukunft nicht umhin“, sagt Hemsing.
 

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Ein qualifizierter und leistungsfähiger öffentlicher Dienst in Kommunen und Ländern ist auch in Zukunft eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staates. Dabei sollten die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamten von einer Gewerkschaftsvertretung profitieren, die auf die zunehmend schwierigeren Berufsbedingungen eingeht.
Die komba gewerkschaft ist dabei für über 80.000 Mitglieder ein kompetenter Ansprechpartner. Sie vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Arbeitgebern und Dienstherren bei Themen des Arbeits- und Beamtenrechts, bei Tarifverhandlungen, in Besoldungsfragen, in der Kommunal- und Sozialpolitik.

Zahlreiche ehrenamtliche Mitglieder engagieren sich in den örtlichen Vertretungen und ansässigen Jugendgruppen, in Ausschüssen und Fachbereichen, Kommissionen sowie Arbeitskreisen der 16 Landesgewerkschaften. Ihre Betreuung ist besonders ziel- und praxisorientiert ausgerichtet. Dabei werden sie von Juristen, Fachreferenten und Mitarbeitern in den jeweiligen Landesgeschäftsstellen tatkräftig unterstützt.

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