Donnerstag 21 November 2024
Landesvorsitzender Richard Thonius im Interview; (c) Dana Hauke, komba hessen
Landesvorsitzender Richard Thonius im Interview; (c) Dana Hauke, komba hessen

Nicht nur in der Vitos Klinik Weil-Lahn gGmbH in Hadamar, sondern auch in anderen forensischen Kliniken in der Bundesrepublik legen examinierte Pflegekräfte verurteilten Straftätern Hand- und Fußfesseln an. Das dafür erforderliche Sicherheitspersonal wird eingespart. Dürfen Pflegekräfte diese Aufgaben übernehmen?

Wiesbaden, 30.08.2018. Am Freitag (31.08.2018) um 11.00 Uhr wird in der Landespressekonferenz im Landtag in Wiesbaden das Rechtsgutachten „Berufs- und arbeitsrechtliche Aspekte der Überwachung und Sicherung forensischer Patienten (verurteilter Straftäter) durch dreijährig examiniertes Pflegepersonal am Beispiel des Anlegens von Hand- und Fußfesseln“, eröffnet. Die Presseverantwortlichen sind herzlich eingeladen, an der Eröffnung teilzunehmen und anschließend Fragen an die anwesenden Personen zu stellen.


Der Anlass zur Erstellung des Gutachtens war die permanente Auseinandersetzung der Beschäftigten der Vitos Klinik Weil-Lahn gGmbH Hadamar mit dem Arbeitgeber wegen dieser zusätzlichen Belastung. Für die Pflegekräfte vor Ort ist es eine schlimme Situation, dass sie selbst die freiheitsentziehenden Maßnahmen an den forensischen Patienten vornehmen müssen.


Mit dem Bezug des Neubaus in 2016 wurde der Sicherheits- und Wachdienst quasi über Nacht abgeschafft und dessen Aufgaben auf die Mitarbeiter der Krankenpflege übertragen. Obwohl die Missstände und Problematiken allen Beteiligten, auch dem hessischen Sozialministerium, aufgezeigt wurden, erfolgte keine Reaktion. Die komba gewerkschaft hessen entschloss sich dazu, das Gutachten in Auftrag zu geben, um bestehende Risiken für das Pflegepersonal, Mitpatienten und die zivile Bevölkerung einzugrenzen.


Richard Thonius, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft hessen: „Das Gewaltmonopol liegt beim Staat – und am Beispiel der forensischen Klinik Hadamar sehen wir als Gewerkschaft, dass der Staat hier seiner Verpflichtung nicht mehr nachkommt. Immer häufiger sollen private Unternehmen oder Beschäftigte ohne entsprechende Ausbildung dieses Monopol ausfüllen. Aus unserer Sicht geht dies gar nicht. An der zusätzlichen Belastung durch die erweiterte Aufgabe (Anlegen von Hand- und Fußfesseln) wird eine Gefährdung sowohl der Bevölkerung aber insbesondere auch der Kolleginnen und Kollegen, die wir als komba gewerkschaft vertreten, billigend in Kauf genommen.“


Unterstützt wird das Gutachten durch den dbb beamtenbund und tarifunion und die komba gewerkschaft. Ebenfalls bei der Pressekonferenz anwesend sind Ulrich Silberbach (Bundesvorsitzender dbb beamtenbund und tarifunion) und Heini Schmitt (Landesvorsitzender des dbb hessen).


Sie können das Gutachten am Tag der Pressekonferenz erhalten. Ebenso sind meine Kollegen und ich am Tag vor Ort, um ihre Fragen zu beantworten.


Die Pressemitteilung können Sie hier im pdf-Format herunterladen!


komba gewerkschaft hessen

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Dana Hauke

Telefon 0151 25537467

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Das Gutachten wird am Freitag, 31.08.2018 um 11.00 Uhr in der Landespressekonferenz, Schloßplatz 1-3 in 65183 Wiesbaden, eröffnet.

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Ein qualifizierter und leistungsfähiger öffentlicher Dienst in Kommunen und Ländern ist auch in Zukunft eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staates. Dabei sollten die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamten von einer Gewerkschaftsvertretung profitieren, die auf die zunehmend schwierigeren Berufsbedingungen eingeht.
Die komba gewerkschaft ist dabei für über 80.000 Mitglieder ein kompetenter Ansprechpartner. Sie vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Arbeitgebern und Dienstherren bei Themen des Arbeits- und Beamtenrechts, bei Tarifverhandlungen, in Besoldungsfragen, in der Kommunal- und Sozialpolitik.

Zahlreiche ehrenamtliche Mitglieder engagieren sich in den örtlichen Vertretungen und ansässigen Jugendgruppen, in Ausschüssen und Fachbereichen, Kommissionen sowie Arbeitskreisen der 16 Landesgewerkschaften. Ihre Betreuung ist besonders ziel- und praxisorientiert ausgerichtet. Dabei werden sie von Juristen, Fachreferenten und Mitarbeitern in den jeweiligen Landesgeschäftsstellen tatkräftig unterstützt.

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