Samstag 27 Juli 2024

Der komba Fachbereich Gesundheit und Pflege informiert:

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Neue Entgeltordnung (EGO) - Was passiert, was muss ich machen, wer hilft mir bei Fragen?

Zum 1.1.2017 tritt die neue EGO in Kraft. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind zum Teil grundlegende Änderungen vereinbart worden. Doch was passiert genau zum 1.1.2017?

Der erste Schritt – neue Zuordnung zum 1.1.2017, der zweite Schritt – Höhergruppierungsantrag!?

Im beigefügtem Flugblatt zur neuen Entgeltordnung, ergänzt durch eine Anlage mit Auszügen aus der Entgeltordnung informiert der Bundesfachbereich Gesundheit und Pflege darüber, was sich mit dem Jahreswechsel ändert und was dabei zu beachten ist:

Flugblatt des BFB Gesundheit und Pflege zur neuen EGO als pdf-Download
Anlage zum Flugblatt als pdf-Download

 

Entgelttabellen 2016/2017 Bund und Kommunen:
TVöD BT-B I BT-K als pdf-Download

Mitgliedsantrag noch heute anfordern

Ein qualifizierter und leistungsfähiger öffentlicher Dienst in Kommunen und Ländern ist auch in Zukunft eine unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staates. Dabei sollten die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamten von einer Gewerkschaftsvertretung profitieren, die auf die zunehmend schwierigeren Berufsbedingungen eingeht.
Die komba gewerkschaft ist dabei für über 80.000 Mitglieder ein kompetenter Ansprechpartner. Sie vertritt ihre Interessen gegenüber Politik, Arbeitgebern und Dienstherren bei Themen des Arbeits- und Beamtenrechts, bei Tarifverhandlungen, in Besoldungsfragen, in der Kommunal- und Sozialpolitik.

Zahlreiche ehrenamtliche Mitglieder engagieren sich in den örtlichen Vertretungen und ansässigen Jugendgruppen, in Ausschüssen und Fachbereichen, Kommissionen sowie Arbeitskreisen der 16 Landesgewerkschaften. Ihre Betreuung ist besonders ziel- und praxisorientiert ausgerichtet. Dabei werden sie von Juristen, Fachreferenten und Mitarbeitern in den jeweiligen Landesgeschäftsstellen tatkräftig unterstützt.

Mitgliedsantrag Kreisverband Hadamar als pdf-Dokument zum Download.