Samstag 27 Juli 2024

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Neue Entgeltordnung (EGO) - Was passiert, was muss ich machen, wer hilft mir bei Fragen?

Zum 1.1.2017 tritt die neue EGO in Kraft. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind zum Teil grundlegende Änderungen vereinbart worden. Doch was passiert genau zum 1.1.2017?

Der erste Schritt – neue Zuordnung zum 1.1.2017, der zweite Schritt – Höhergruppierungsantrag!?

Im beigefügtem Flugblatt zur neuen Entgeltordnung, ergänzt durch eine Anlage mit Auszügen aus der Entgeltordnung informiert der Bundesfachbereich Gesundheit und Pflege darüber, was sich mit dem Jahreswechsel ändert und was dabei zu beachten ist:

Flugblatt des BFB Gesundheit und Pflege zur neuen EGO als pdf-Download
Anlage zum Flugblatt als pdf-Download

 

Entgelttabellen 2016/2017 Bund und Kommunen:
TVöD BT-B I BT-K als pdf-Download