Donnerstag 19 September 2024

Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und damit – neben dem Bundesfinanzhof, dem Bundesgerichtshof, dem Bundessozialgericht und dem Bundesverwaltungsgericht – einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes in Deutschland und hat seinen Sitz in Erfurt. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von Ingrid Schmidt.

Gegen Urteile des Arbeitsgerichts ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht im Urteilsverfahren möglich. Ebenso entscheidet das Landesarbeitsgericht bei Beschwerden über gefasste Beschlüsse des Arbeitsgerichts im Beschlussverfahren. In allen Bundesländern ist jeweils ein Landesarbeitsgericht eingerichtet, lediglich Nordrhein-Westfalen mit drei Landesarbeitsgerichten, Bayern mit zwei Landesarbeitsgerichten und die Länder Berlin und Brandenburg mit einem gemeinsamen Landesarbeitsgericht, weichen davon ab. Gegen Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts kann Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt werden. Auch Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts sind möglich.

Zur Internetseite des Bundesarbeitsgerichts:
www.bundesarbeitsgericht.de