Donnerstag 21 November 2024

Einheitsversicherung ("Bürgerversicherung")

Ein Reformansatz für die Sanierung der sozialen Sicherungssysteme Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung ist das Modell der Bürgerversicherung, das sowohl von der SPD als auch von Bündnis 90/Die Grünen mit unterschiedlichen Ausprägungen konzipiert worden ist. Kernpunkt beider Modelle ist, ein für alle Bürger einheitliches Versicherungssystem zu schaffen: Aufhebung der Versicherungspflichtgrenze (bisher konnten Personen mit einem Erwerbseinkommen über 3.900 € auf eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung verzichten und Mitglied einer Privaten Krankenversicherung werden); jeder muss der Bürgerversicherung beitreten (auch Beamte, Selbstständige und Angestellte, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt).

Der dbb beamtenbund und tarifunion lehnt die Einführung einer Bürgerversicherung ab. Nicht, weil die Beamten lieber privat versichert bleiben möchten, sondern weil das Modell nur zu einer vorübergehenden Entlastung der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung führen würde. Bürgerversicherung bedeutet die Ausdehnung der gesetzlichen Sozialversicherung auf die gesamte Bevölkerung. Bei einer Einbeziehung der Beamten in diese Systeme würden die vorhandenen Probleme ausgeweitet und damit verschärft.

Beispiel Gesetzliche Krankenversicherung

Die Ausweitung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf alle Bürger und alle Einkommen verhindert eine Lösung der vorhandenen Strukturprobleme des gesetzlichen Versicherungssystems. Wenn der Kreis der Versicherten auf die gesamte Bevölkerung ausgeweitet wird, kommt mehr Geld in das Gesundheitssystem. Dadurch sinkt der Handlungsdruck, notwendige Reformen für mehr Effizienz im System werden auf unbegrenzte Zeit verschoben. Der bürokratische Aufwand wächst, zum Beispiel bei den Krankenkassen, die künftig das gesamte zu versteuernde Einkommen bei der Beitragszahlung berücksichtigen müssten. Gleichzeitig nimmt der Wettbewerb um Effizienz und Qualität in der Versorgung ab. Das System wird ineffizienter und somit teurer. Zudem erwachsen aus den zusätzlichen Einnahmen zusätzliche Leistungsansprüche. Die Bürgerversicherung löst das strukturelle Problem der GKV also nicht, sondern sie vergrößert es. Es entsteht ein vorübergehender positiver Finanzierungseffekt, der langfristig durch einen negativen Ausgabeneffekt überkompensiert wird.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich deshalb gegen eine Einbeziehung Beamter in die GKV ausgesprochen (Jahresgutachten 2002/2003). Auch der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen kommt in seinem Gutachten 2003 „Finanzierung, Nutzerorientierung und Qualität“ zu dem Schluss, dass durch die Einbeziehung der Beamten und die Aufhebung der Pflichtversicherungsgrenze die relative Wachstumsschwäche der GKV-Finanzierungsbasis lediglich etwas abgemildert, aber nicht behoben werden könnte.

Folgende Beispiele zeigen, welche Kosten auf Bund und Länder zukämen, wenn sie statt der Beihilfe künftig Arbeitgeberbeiträge für ihre Beamten an eine Bürgerversicherung abführen müssten:

Bund: Aus einer Antwort auf die schriftliche Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hartmut Koschyk (BT-Drs. 15/116, v. 29.11.2002, S. 7-8) ergibt sich, dass der Bundeshaushalt im Falle einer Bürgerversicherung bei einem Durchschnittsbeitrag zur GKV von 14,3 Prozent nach überschlägigen Modellberechnungen mit Kosten von rund 750 Millionen € jährlich belastet würde. Demgegenüber betragen die Beihilfeausgaben für die Bundesbeamten 300 Millionen €. Differenz: 450 Millionen €.

Brandenburg: Berechnungen aus dem Jahr 2001 weisen Kosten in Höhe von 33 Millionen € für Beihilfeaufwendungen aus. Demgegenüber wären im Falle einer Bürgerversicherung Arbeitgeberanteile für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 65 Millionen € fällig gewesen. Der Dienstherr hätte mithin nahezu 50 Prozent Mehrausgaben aufbringen müssen.

Beispiel Gesetzliche Rentenversicherung

Eine Systemumstellung würde zu einer immensen Doppelbelastung in der Umstellungsphase führen, für die nach Schätzungen des Rentenexperten Prof. Bert Rürup bis zu 40 Jahre veranschlagt werden müssten. Dies hängt damit zusammen, dass die Altersversorgung der Beamten ebenfalls auf dem steuerfinanzierten Umlageverfahren basiert. Die aktiven Beamten finanzieren durch einen in ihrer Besoldung berücksichtigten Altersversorgungsabschlag die Pensionen der Beamten im Ruhestand. Würden diese Entgeltabschläge nun wegfallen, weil die aktiven Beamten in der GRV zu versichern wären, versiegt die Finanzierungsquelle für die in der Vergangenheit aufgelaufenen Versorgungslasten. Die Ruhestandsbeamten müssten – genauso wie alle anderen Beamten, die noch im Dienst sind – von ihrem Dienstherrn in der GRV nachversichert werden. Gleichzeitig müssten die Dienstbezüge der Beamten um den Altersversorgungsabschlag angehoben werden, um sie in die Lage zu versetzen, den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur GRV zu erbringen.

Auch auf Seiten der Rentenversicherten hätte eine Systemumstellung Folgekosten: Die im Zuge der Beitragszahlung erworbenen Rentenanwartschaften sind eigentumsrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass bei einer Umstellung auf eine Bürgerversicherung in Form einer Grundsicherung die angesparten Anwartschaften bedient werden müssen und parallel dazu ein neues System, nämlich das der privaten Zusatzversicherung, aufgebaut werden müsste. Für die jetzt aktive Generation würde das enorme Zusatzbelastungen bedeuten. Die Übergangsprobleme wären demnach größer als die potenziellen Vorteile einer solchen Umstellung. Die Finanzierung ließe sich nur auf zwei Wegen realisieren, die beide negative Konsequenzen für die Bürger hätten: Steuererhöhungen und Kürzung anderer Ausgaben oder Kompensationszahlungen aus der GRV oder Übernahme der bestehenden Pensionsansprüche durch die GRV, was massiv steigende Beiträge zur Folge hätte und somit wiederum ein Verlustgeschäft wäre.