Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses weisungsgebundene, abhängige Arbeit gegen Entgelt in einem Betrieb oder einem Unternehmen leistet. Auch leitende Angestellte fallen unter den Arbeitnehmerbegriff des § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Ob ein so genannter freier Mitarbeiter Arbeitnehmer im Sinne des § 5 ArbGG ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und der tatsächlichen Beschäftigung im Einzelfall ab. Entgegen den bis zum Inkrafttreten des TVöD / TV-L nach Angestellten und Arbeitern differenzierenden Manteltarifverträgen des öffentlichen Dienstes, gibt das neue Tarifrecht diese Unterscheidung auf. Es gilt einheitlich für Arbeiter und Angestellte der Begriff des Beschäftigten.