Sonntag 10 November 2024

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer ist, wer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses weisungsgebundene, abhängige Arbeit gegen Entgelt in einem Betrieb oder einem Unternehmen leistet. Auch leitende Angestellte fallen unter den Arbeitnehmerbegriff des § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Ob ein so genannter freier Mitarbeiter Arbeitnehmer im Sinne des § 5 ArbGG ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsvertrags und der tatsächlichen Beschäftigung im Einzelfall ab. Entgegen den bis zum Inkrafttreten des TVöD / TV-L nach Angestellten und Arbeitern differenzierenden Manteltarifverträgen des öffentlichen Dienstes, gibt das neue Tarifrecht diese Unterscheidung auf. Es gilt einheitlich für Arbeiter und Angestellte der Begriff des Beschäftigten.