Donnerstag 19 September 2024

Arbeitnehmer-Entsendegesetz

In Deutschland gibt es keinen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Für die Arbeitnehmer, die in Deutschland für eine ausländische Firma arbeiten, gilt jedoch seit dem 1. März 1996 das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). In ihm sind Mindestbedingungen für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse festgelegt worden. Die ausländischen Unternehmen werden dadurch verpflichtet, sich den in Deutschland geltenden gesetzlichen und allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Normen zu unter- werfen. Wegen der fehlenden - für alle verbindlichen - Gültigkeit der Lohntarifverträge, wurden unter Bezugnahme auf das Arbeitnehmer-Entsendegesetz Tarifverträge über Mindestlöhne vereinbart und für diese das Verfahren für die Allgemeinverbindlicherklärung durchgeführt. Zurzeit kommt dieses Gesetz vor allem Arbeitnehmern des Bauhauptgewerbes, der Elektrohandwerke und des Dachdeckerhandwerks zugute. Für diverse Tarifverträge des Baugewerbes ist die Allgemeinverbindlicherklärung erfolgt. Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden die im Ausland ansässigen Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in Deutschland einsetzen (Subunternehmen usw.), den hier geltenden gesetzlichen und tariflichen Normen unterworfen. Dies bedeutet, dass alle Gesetze und Tarifverträge, für die die Allgemeinverbindlicherklärung erfolgt ist, zwingend und unmittelbar gelten.