Freitag 20 September 2024

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktpolitik soll die Rahmenbedingungen schaffen, um einen möglichst raschen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern bzw. um eine Reintegration von Menschen mit so genannten Vermittlungshemmnissen (beispielsweise Langzeitarbeitslosigkeit, Fehlen einer abgeschlossenen Berufsausbildung, psychische Probleme...) zu unterstützen.

Es muss begrifflich unterschieden werden zwischen aktiver und passiver Arbeitsmarktpolitik.

Das Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist die Förderung von Beschäftigung. Die einzelnen Regelungen finden sich im Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Sei es durch Beratung, Leistungen für Weiterbildungen oder Unterstützung bei der Wiedereingliederung Älterer und Langzeitarbeitsloser. Die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Förderungsinstrumente erschwert jedoch einerseits den Betreuern die Auswahl der geeigneten Maßnahme, andererseits wird es auch für die Betroffenen immer undurchsichtiger, welche Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen.

Die passive Arbeitsmarktpolitik hingegen soll ein soziales Netz aufspannen, um den Betroffenen eine finanzielle Unterstützung und damit die Möglichkeit zu geben, ohne größere finanzielle Nöte nach einem neuen Arbeitsplatz zu suchen und ihre gesamte Energie auf die Arbeitsplatzsuche zu konzentrieren. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch.

Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich nach Überwindung der Wirtschafts- und Finanzkrise robust. So liegt die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote für das Jahr 2015 voraussichtlich bei nur noch 6,5 Prozent und hat damit seit 2005 (11,7 Prozent) kontinuierlich abgenommen.

Neben einer allerdings immer noch recht hohen strukturellen Sockelarbeitslosigkeit wird der deutsche Arbeitsmarkt zusehends mit einem demografisch bedingten Fachkräftemangel konfrontiert.

Folglich muss der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt auch weiterhin höchste Priorität eingeräumt werden. Vor dem Hintergrund eines abnehmenden Arbeitskräftepotenzials müssen bei der Vermittlung und Wiedereingliederung besonders ältere Arbeitnehmer, Frauen und Menschen mit Behinderung stärker in den Fokus rücken. Gerade vor dem Hintergrund der geburtenschwachen Jahrgänge wird es beim Übergang von der Schule in den Beruf mehr denn je darauf ankommen, Jugendliche mit schulischen Defiziten und/oder mit noch nicht vorliegender Ausbildungsreife, umfassend zu beraten und in eine berufliche Ausbildung zu vermitteln.

Für die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsagenturen und Jobcenter ist weiterhin von Bedeutung, dass der Neukundenkreis zu einem großen Teil aus bereits früher arbeitslosen Menschen besteht, die mit Hilfe des für diesen Personenkreis überwiegend standardisierten Maßnahmenkataloges nicht dauerhaft vermittelt werden konnten. Um gerade diese Personengruppe nachhaltig in Arbeit vermitteln zu können, bedarf es individueller und flexibler Lösungen. Mit dem Gesetz zur „Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“ wurde im Jahr 2011 aus Sicht des dbb bereits diese Zielrichtung verfolgt. Einen neuen Anlauf unternimmt die Bundesregierung mit dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf eines „Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ mit dem ein besonderer Focus auf die Jugendarbeitslosigkeit gelegt wird. Bereits im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung hat sich der dbb für stärkere Anreize ausgesprochen, junge Erwachsene ohne Berufsabschluss leichter in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln. Hier wird nun angesetzt. Dies begrüßt der dbb ausdrücklich.

Stand: November 2015