Donnerstag 19 September 2024

Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

Hierunter fallen insbesondere Zeitzuschläge für Überstunden, Nacht-, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit, aber auch bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Wechselschicht- und Schichtarbeit. Diese sind in § 8 TVöD bzw. § 8 TV-L zusammengefasst. Nach § 19 TVöD bzw. § 19 TV-L werden Erschwerniszuschläge für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten.