Freitag 18 Oktober 2024

Menschen mit Behinderung

dbb Behindertenpolitik
Die gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen ist dem dbb beamtenbund und tarifunion ein wichtiges Anliegen. Durch sein politisches Engagement für diesen Personenkreis konnte der dbb beispielsweise erreichen, dass der Dienstherr die Kosten für die berufliche Rehabilitation seiner Beamten tragen muss. Dies ist im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz entsprechend geregelt worden: § 46 Abs. 4 S. 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) verpflichtet den Dienstherrn fortan, die Kosten für die erforderlichen gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen zu tragen, sofern keine anderen Ansprüche bestehen.

Der dbb geht davon aus, dass die von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion nur dann gelingen kann, wenn behinderte Menschen in der Behindertenpolitik aktiv sind und ihre Belange so selbst mitgestalten. Aus diesem Grund hat der dbb 2007 eine „Arbeitsgruppe Behindertenpolitik“ gebildet, die sich ausschließlich aus behinderten Menschen und ihren Vertretern zusammensetzt. Sie vertritt die Interessen behinderter und von Behinderung bedrohter Mitglieder des dbb im öffentlichen Dienst. Gegenwärtig wird der dbb durch eines der AG-Mitglieder im Fachausschuss Arbeit und Bildung des Inklusionsbeirates vertreten.

Ein Vorstoß der Arbeitsgruppe Behindertenpolitik war die Anregung, zur besseren Umsetzung der Vorschriften für das barrierefreie Bauen einen entsprechenden Themenblock obligatorisch in das Architekturstudium aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde von der Regierung aufgegriffen und findet sich nun im Referentenentwurf „Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ wieder.

Neben seinem politischen Engagement im Bereich Behindertenpolitik betreibt der dbb auch Öffentlichkeitsarbeit für die Belange behinderter Menschen. So werden in zahlreichen Publikationen des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften regelmäßig behindertenpolitische Themen aufgegriffen, z.B. in den Zeitschriften ZfPR und ZBVR. Am 23. und 24. April 2013 fand das zweite Forum Behindertenpolitik des dbb statt.

dbb im Fachausschuss Arbeit und Bildung
Mit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 hat sich Deutschland verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die gleichberechtigte Teilhabe der in Deutschland lebenden behinderten Menschen sicherzustellen.

Zu diesem Zweck wurde eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die die Umsetzung der Konvention unter Einbindung der Zivilgesellschaft unterstützen soll. Die Koordinierungsstelle setzt sich aus einem Inklusionsbeirat und vier Fachausschüssen zusammen.

Im Inklusionsbeirat (behindertenbeauftragter.de) sind mehrheitlich Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und ihre Verbände vertreten. Ihre Aufgabe ist es unter anderen, Vorschläge zur Weiterentwicklung des Aktionsplans zu unterbreiten, den Informationsaustausch zwischen Zivilgesellschaft und staatlicher Ebene sicherzustellen sowie aktive Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

In den Fachausschüssen sind dagegen in erster Linie Institutionen und Organisationen vertreten, die in verschiedenen Lebensbereichen behinderter Menschen von großer Bedeutung sind, wie z.B. Gewerkschaften. Diese Akteure setzen sich für eine Umsetzung der UN-Konvention in ihren Institutionen sowie der breiteren Zivilgesellschaft ein.

Der dbb ist Mitglied im Fachausschuss „Arbeit und Bildung“, der sich u. a. mit den Handlungsfeldern Schule, Ausbildung und Beschäftigung befasst. Der dbb bringt sich aktiv in die Arbeit des Ausschusses ein und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Belange behinderter Menschen im öffentlichen Dienst.