Freitag 18 Oktober 2024

Berufsschule

System der dualen Berufsbildung
Das System der dualen Berufsbildung mit den Lernorten Betrieb und Schule hat unbestreitbare Stärken, ist aber in die Diskussion geraten, da es die quantitativen und strukturellen Herausforderungen im Ganzen nicht mehr meistert. Wenn aber die Berufsschule als ein konstituierendes Element des dualen Systems in Frage gestellt wird, wird damit die Abkehr von diesem System angestoßen. Zugleich wird damit jeder Versuch zum Scheitern verurteilt, dieses System in Europa als überzeugendes Modell gegenüber dem konkurrierenden europäischen Berufsbildungssystem zu etablieren. Die notwendige Weiterentwicklung der beruflichen Bildung muss daher aus Sicht des dbb mindestens vier Ziele verfolgen:

    • die Heranbildung eines qualifizierten Nachwuchses für die Wirtschaft
    • die Einlösung individueller Bildungsansprüche
    • die Sicherung der Mobilität und
    • die Teilhabe an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft

Weiterentwicklung des Systems der dual-kooperativen Berufsbildung
Das System der dual-kooperativen Berufsbildung mit den Lernorten Betrieb und Schule kann auch in Zukunft der tragfähige, qualitativ hochwertige und im internationalen Vergleich attraktive Königsweg in den Beruf sein. Dies kann jedoch nur auf Dauer gesichert sein, wenn das System seine Stärken ausspielen kann. Voraussetzung hierzu ist eine klare Aufgabenteilung zwischen Betrieb und Schule bei gleichzeitiger Abstimmung durch Kooperation. Zu diesen Stärken gehört auch das Berufsprinzip, das durch breit angelegte Qualifizierung durch ein Kompetenzwettbewerb führt, der Mobilität über einzelbetriebliche Einsatzfelder hinaus sichert. Dabei ist darauf zu achten, dass die Berufe dem systematisch veränderten Qualifikationsbedarf angepasst werden und dass Neuanordnungen die Schulen so rechtzeitig erreichen, dass Innovationen auch fristgerecht umgesetzt werden können.

Zur Kooperation gehört zwingend die Festschreibung der Gleichberechtigung der beiden Partner des Systems. Die Vertreter der Berufsschulen müssen deshalb in den Berufsbildungsausschüssen uneingeschränkt stimmberechtigt sein. Die Lehrergewerkschaften sind bei Neuordnungsverfahren zu beteiligen und als Vertretungen der Lehrkräfte mit Stimmrecht einzubeziehen. Schule ist nicht Dienstleister für den Betrieb, sondern Betrieb und Schule sind Partner in einer gemeinsamen Qualifizierungsaufgabe. Dazu gehört auch, dass Leistungen aus dem schulischen Bereich in den Befähigungsnachweis gleichberechtigt eingehen.

Die beruflichen Schulen müssen zu Kompetenz- und Innovationszentren für die Regionen ausgebaut werden. Deren Aufgabe ist es auch für den Bereich unterhalb der Hochschulen den Innovationstransfer nachhaltig zu realisieren. Durch geeignete Angebote kann auch über die berufliche Schule verstärkt der Weg in die Selbstständigkeit eröffnet werden.

Die europäischen Prozesse in der beruflichen Bildung erfordern eine bessere Positionierung der vollqualifizierenden schulischen Bildungsgänge und der vorberuflichen vollzeitschulischen Qualifizierung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, diese Angebote im europäischen Kontext besser zu verorten und ihnen den aufgrund der erfolgreichen Qualifizierungsarbeit zustehenden Stellenwert zu verschaffen. Als erster Schritt ist deshalb bei der Beschreibung des Nationalen Qualifikationsrahmens die besondere Verbindung von beruflichem Kompetenzenerwerb und dem Erwerb allgemeiner Kompetenzen zu würdigen.

Der Einführung von neuen Berufen ist dann eine Absage zu erteilen, wenn die zu erwartenden Ausbildungszahlen keine Perspektiven für die Klassenbildung an den Berufsschulen darstellen. Kleinstberufe mit Nischeneffekten sichern für die jungen Menschen nicht die Mobilität, die von einer zukunftssicheren Ausbildung zu erwarten ist.