Berufsunfähigkeit
Bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigungen können dazu führen, dass der einzelne nicht mehr berufstätig sein kann. Dabei kann die gesundheitsbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit so schwer sein, dass der Betroffene in seinem Beruf oder einem anderen ihm noch zumutbaren Beruf nur noch weniger als die Hälfte des Einkommens eines gesunden Arbeitnehmers verdienen kann (Berufsunfähigkeit). Wiegt die Erkrankung so schwer, dass überhaupt keine Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt mehr verrichtet werden können, also auch unter Inkaufnahme von sozialem Abstieg, liegt Erwerbsunfähigkeit vor.