Beschlussverfahren
Das Beschlussverfahren nach § 2a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) kommt bei Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sprecherausschussgesetz, den Mitbestimmungsgesetzen und Entscheidungen über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit von Vereinigungen zur Anwendung. Hier spricht man von kollektivrechtlichen Verfahren. Die Rechtsmittel im Beschlussverfahren sind Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Letztere erfolgt gegen Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte zum Bundesarbeitsgericht.