Betriebsratswahl
Reguläre Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai eines Jahres statt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zunächst wird durch den Betriebsrat ein Wahlvorstand bestellt, der aus drei Wahlberechtigten besteht und für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zuständig ist. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme sind die leitenden Angestellten. Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt sind, sind wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate in dem jeweiligen Betrieb eingesetzt sind. Wählbar sind grundsätzlich alle Wahlberechtigten, die bereits mindestens sechs Monate zum Betrieb gehören.