Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 23. März 2017 (6 AZR 161/16) die Voraussetzungen für das Entstehen von Ansprüchen auf Überstundenzuschlägen im Geltungsbereich des TVöD – insbesondere für Teilzeitbeschäftigte – beurteilt. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen nun vor.
Daraus ergeben sich zwei wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten.
zur Jahreshauptversammlung 2017 des Komba Kreisverbandes Hadamar e.v.
am Mittwoch, den 10.05.2017
Ort: Stadthalle Hadamar
Uhrzeit: 17:00 Uhr
Tagesordnungspunkte:
Top 1: Begrüßung
Top 2: Bericht des Vorsitzenden
Top 3: Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
Top 4: Wahl der neuen Kassenprüfer
Top 5: Ergänzungswahl Vorstand
Top 6: Verschiedenes
Frank Regenfuß Vorsitzender |
Thorsten Kalbas stellv. Vorsitzender |
Kirsten Hanke Schriftführerin |
Zum 1.1.2017 tritt die neue EGO in Kraft. Für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind zum Teil grundlegende Änderungen vereinbart worden. Doch was passiert genau zum 1.1.2017?
Der erste Schritt – neue Zuordnung zum 1.1.2017, der zweite Schritt – Höhergruppierungsantrag!?
Im beigefügtem Flugblatt zur neuen Entgeltordnung, ergänzt durch eine Anlage mit Auszügen aus der Entgeltordnung informiert der Bundesfachbereich Gesundheit und Pflege darüber, was sich mit dem Jahreswechsel ändert und was dabei zu beachten ist: